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   BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06   

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https://dejure.org/2008,1245
BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06 (https://dejure.org/2008,1245)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2008 - X ZR 96/06 (https://dejure.org/2008,1245)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - X ZR 96/06 (https://dejure.org/2008,1245)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Fluggastes gegen ein Charterflugunternehmen auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 der Fluggäste-Verordnung Nr. 261/2004/EG (VO Nr. 261/2004/EG); Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung von Art. 7 VO Nr. 261/2004/EG und seiner ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fluggastrechte - Nichtbeförderung bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen

  • reise-recht-wiki.de

    Umbuchung auf einen anderen Flug durch Reiseveranstaler und Ersatzansprüche nach der VO Nr. 261/2004

  • Judicialis

    VO (EG) 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 4 Abs. 3

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / Umbuchung durch Reiseveranstalter

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 4 Abs. 3
    Vorlagefragen an den EuGH betreffend die Auslegung der Fluggastrechte-Verordnung im Fall von Umbuchungen durch das Reiseunternehmen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG) 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 4 Abs. 3
    Entschädigungspflicht für die Umbuchung auf einen anderen Flug

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei Umbuchung durch den Reiseveranstalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichszahlungen bei Flugumbuchungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei Umbuchung durch den Reiseveranstalter

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei Umbuchung durch den Reiseveranstalter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte - Verordnung (EG) Nr. 261/2004

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlungen bei Umbuchung durch Reiseveranstalter?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgleichzahlungen bei Umbuchung durch Reiseveranstalter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 285
  • MDR 2009, 193
  • EuZW 2009, 93
  • FamRZ 2009, 142
  • VersR 2009, 522
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 20/06

    Geltendmachung reisevertragsrechtlicher Gewährleistungsansprüche gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage in vollem Umfang abgewiesen (LG Darmstadt RRa 2006, 228).
  • BGH, 17.03.2015 - X ZR 34/14

    Zur Beförderungsverweigerung durch Umbuchung der Teilnehmer einer

    Im Vorlagebeschluss vom 7. Oktober 2008 (X ZR 96/06, NJW 2009, 285 = RRa 2009, 89) hat es der Senat für möglich gehalten, dass die Beförderungsverweigerung bei einer "Umbuchung" keine Zurückweisung der Fluggäste am Flugsteig voraussetzt (BGH, RRa 2009, 89 Rn. 7).

    Da sich die Buchung auch aus einem von dem Reiseveranstalter ausgestellten Beleg ergeben kann, mit dem die Luftbeförderung mit einem bestimmten Flug bestätigt wird, ist nicht ausgeschlossen, dass das Luftverkehrsunternehmen auch die Verweigerung der Erfüllung der Beförderungsverpflichtung durch den Reiseveranstalter gegen sich gelten lassen muss, zumal die Verordnung, wie der Senat ausgeführt hat, nur in einigen, aber nicht in allen Sprachfassungen ausdrücklich eine Weigerung durch das Luftverkehrsunternehmen verlangt (Beschluss vom 7. Oktober 2008 - X ZR 96/06, NJW 2009, 285 = RRa 2009, 89 Rn. 9).

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen

    Dies könnte, wie in dem nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a von dem Erfordernis des rechtzeitigen Erscheinens zur Abfertigung ausgenommenen Fall der Annullierung, nur dann anders sein, wenn dem Fluggast schon zuvor die Mitnahme verweigert worden ist (vgl. BGH, Vorlagebeschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

    Aus ähnlichen Gründen hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob eine Umbuchung auf einen anderen Flug von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung erfasst sein kann (Beschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

  • KG, 23.11.2009 - 20 U 62/08

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Umbuchung ohne Kenntnis des

    Der Bundesgerichtshof hat daher einen Vorlagebeschluss zu der Frage gefasst, ob die Umbuchung auf einen anderen Flug einen von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung erfassten Sachverhalt darstellt (BGH, Vorlagebeschluss vom 7.10.2008 -X ZR 96/06-, NJW 2009, 285).

    Die Revision wird wegen der Frage, ob die gegen den Willen des Fluggastes erfolgende Umbuchung im Falle der unberechtigten Annullierung des Zubringerfluges als Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 anzusehen ist, im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung (s. Vorlagebeschluss des BGH vom 7.10.2008 -X ZR 96/06-, NJW 2009, 285) gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen.

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08

    Rechte des Fluggastes bei Nichtbeförderung wegen Verspätung eines

    Dies könnte, wie in dem nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a von dem Erfordernis des rechtzeitigen Erscheinens zur Abfertigung ausgenommenen Fall der Annullierung, nur dann anders sein, wenn dem Fluggast schon zuvor die Mitnahme verweigert worden ist (vgl. BGH, Vorlagebeschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

    Aus ähnlichen Gründen hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob eine Umbuchung auf einen anderen Flug von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung erfasst sein kann (Beschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

  • AG Düsseldorf, 10.10.2013 - 23 C 6252/13

    Ausgleichszahlungsanspruch bei Umbuchung durch einen Reiseveranstalter auf einen

    Eine Umbuchung, die wie hier gegen den ausdrücklichen Willen des Fluggastes am Vortag des Reisetags erfolgt, stellt nach Ansicht des Gerichts eine Nichtbeförderung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung dar (vgl. AG Bremen, RRa 2011, 207; AG Rüsselsheim RRa 2006, 92; offengelassen von BGH NJW 2009, 285).

    Eine Haftung des ausführenden Luftfahrtunternehmen ergibt sich auch, wenn ein Reiseveranstalter, der den Flug für den Fluggast bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht hat, eine Umbuchung vornimmt (wie hier LG Düsseldorf RRa 2008, 45; a.A. LG Darmstadt RRa 2006, 228; offengelassen von BGH NJW 2009, 285).

    Selbst wenn man berücksichtigt, dass der spanische und französische Wortlaut des Art. 4 Abs. 3 nicht passiv formuliert ist (vgl. Wiedergabe des spanischen und französischen Wortlauts bei BGH NJW 2009, 285), spricht dies nicht entscheidend gegen die hier vertretene Ansicht.

  • AG Bremen, 18.01.2018 - 9 C 61/17

    Nichtbeförderung wegen nachträglicher Flugverlegung - Ausgleichszahlungsanspruch

    Dieser Umstand ist indessen unbeachtlich, weil eine Umbuchung nach der Rechtsprechung des BGH gleich dem Fall einer Nichtbeförderung zu behandeln ist (BGH, EuGH-Vorlage vom 07. Oktober 2008 - X ZR 96/06 -, juris).

    Wenn ein Passagier unfreiwillig von dem geplanten und tatsächlich durchgeführten Flug auf einen anderen Flug umgebucht wird, liegt bezogen auf den ursprünglichen Flug eine Nichtbeförderung vor (BGH, EuGH-Vorlage vom 07. Oktober 2008 - X ZR 96/06 - Rn. 11, juris).

    Die Verlegungen (Umbuchungen) durch Dritte sollen nicht anders zu behandeln sein, als Verlegungen durch das Luftfahrtunternehmen selbst, auch deswegen, weil ein Fluggast nicht überprüfen kann, wer die Änderung tatsächlich veranlasst hat; er erfährt dies in der Regel erst mit der Mittelung, dass einer Umbuchung stattgefunden hat (BGH, EuGH-Vorlage vom 07. Oktober 2008 - X ZR 96/06 -Rn. 16, juris).

  • LG Düsseldorf, 20.07.2020 - 22 S 405/19
    Diese Frage war Gegenstand eines Vorlagebeschlusses des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) an den EuGH (vgl. BGH, Beschluss vom 7.10.2008 - X ZR 96/06, EuZW 2009, S. 93), welche aber zwischenzeitlich wieder aus dem Reg ister gestrichen wurde.

    2 lit. j) VO 10 spreche dafür, dass die Beförderungsverweigerung eine Zurückweisung der Fluggäste am Flugsteig (durch die ausführende Fluggesellschaft) voraussetze, Andererseits komme aus der Sicht des Fluggasts, der der Umbuchung nicht zugestimmt habe, die Umbuchung einer Weigerung gleich, ihn mit dem vorgesehenen Flug zu befördern (vgl. vgl. BGH, Beschluss vom 7.10.2008 - X ZR 96/06, EuZW 2009, S. 93).

    Schließlich habe die Fluggesellschaft gem. Art. 13 VO die Möglichkeit, nach nationalem Recht Regress beim Reiseveranstalter zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 7.10.2008 - x ZR 96/06, EuZW 2009, S. 93), ln einer späteren Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass eine solche Beforderungsverweigerung aber nicht zwingend am Flugsteig gegenüber dem sich dort rechtzeitig einfindenden Fluggast erfolgen müsse, Werde gegenüber dem Fluggast bereits zuvor unzweideutig zum Ausdruck gebracht, die Beförderung auf dem gebuchten Flug verweigern zu wollen, sei nicht erforderlich, dass der Fluggast sich zuvor zut Abfertigung einfinde und am Flugsteig erscheine, sog. antizipierte Beförderungsverweigerung.

  • LG Landshut, 18.05.2015 - 12 S 2435/14

    Umbuchung des vorgesehenen Fluges als antizipierte Beförderungsverweigerung

    Die Frage wurde dem EuGH einmal vorgelegt (NJW 2009, S. 285), aber nicht entschieden.

    Die Kläger können letztlich nicht überprüfen, wer hier die Flugänderung veranlasst hat, ob das Reisebüro oder die Beklagte, was entsprechend den Ausführungen des BGH in der Vorlageentscheidung vom 07.10.2008, X ZR 96/06 Rdnr. 15 und 16 dafür spricht, Verlegungen durch Dritte nicht anders zu behandeln als Verlegungen durch das Luftfahrtunternehmen.

  • LG Düsseldorf, 21.02.2014 - 22 S 167/13

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Umbuchung eines Fluges als

    Es macht für den Fluggast diesbezüglich keinen Unterschied, ob er umgebucht wird oder erst am Schalter oder am Flugsteig zurückgewiesen wird (BGH, Vorlagebeschluss an den EuGH v. 07.10.2008, X ZR 96/06, zitiert nach juris, Rn. 11).

    Die vorliegend entscheidungserheblichen Fragen, ob in der Umbuchung eine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung liegen kann und wie es sich auswirkt, wenn die Umbuchung durch den Reiseveranstalter vorgenommen wird, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.10.2008, Az. X ZR 96/06, dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vorgelegt.

  • LG Darmstadt, 18.12.2013 - 7 S 120/13

    Kein Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung, wenn Passagier nicht mitfliegt

    Es wird angeregt, entsprechend anderen Entscheidungen sowohl des Amtsgerichts Rüsselsheim vom 16.04.2013 (3 C 1896/12) als auch früher des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2008 (X ZR 96/06) diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.
  • LG Frankfurt/Main, 18.08.2016 - 24 S 29/16

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Bestätigte Buchung

  • AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - 3 C 1127/05

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / Ausgleichszahlung

  • AG Hannover, 05.07.2017 - 406 C 494/17

    Vorlagebeschluss / Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Wilder Streik" /

  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.01.2015 - 206 C 297/14

    Fluggastrechte: Haftung eines Luftfahrtunternehmens für falschen Angaben des

  • LG Berlin, 20.09.2011 - 85 S 113/11
  • AG Hannover, 26.10.2016 - 506 C 3316/16
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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2691
BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08 (https://dejure.org/2008,2691)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - X ZR 35/08 (https://dejure.org/2008,2691)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - X ZR 35/08 (https://dejure.org/2008,2691)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen; Streichung eines Flugs wegen Fehlens einer Ersatzmaschine bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen; Vorliegen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Flugannullierung bei Flugzeugdefekt - Schadensersatzanspruch

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 5 Abs. 1 Buchst. c; ; VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 5 Abs. 3; ; VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a

  • ra.de
  • degruyter.com

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Technische Probleme

  • rechtsportal.de

    Begriff des technischen Defekts und des außergewöhnlichen Umstands

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Reiserecht - Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 360
  • MDR 2009, 193
  • EuZW 2009, 187
  • NZV 2009, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06

    Kramme - Luftverkehr -Annullierung von Flügen - Ausgleichsleistungen für

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    (2) Ein technischer Defekt könnte danach einen unerwarteten Flugsicherheitsmangel darstellen, wenn er die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs beeinträchtigt und diese wesentlicher Bestandteil der Flugsicherheit ist (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

    Da mit ihnen zu rechnen ist, könnte dies dagegen sprechen, dass diese Probleme generell unerwartete Flugsicherheitsmängel sein können (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

    Art. 5 Abs. 3 der Verordnung, der somit eine Ausnahmeregelung gegenüber dem grundsätzlichen Anspruch auf Ausgleichszahlung enthält, könnte deshalb eng auszulegen sein (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

    ff) Es könnte daher auch eine Auslegung in Betracht kommen, wonach technische Probleme nur dann als außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung anzusehen sind, wenn sie ihrer Art nach weder typischerweise von Zeit zu Zeit bei sämtlichen Luftfahrzeugen oder einem bestimmten Luftfahrzeugtyp auftreten noch das fragliche Luftfahrzeug zuvor beeinträchtigt haben (Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

    Ob auch die Annullierung im Sinne einer Außerbetriebsetzung des betroffenen Flugzeugs und die Streichung des Flugs wegen Fehlens einer Ersatzmaschine bei Ergreifen aller zumutbarer Maßnahmen vermieden worden wären, wäre demnach unerheblich (a.A. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

  • AG Köln, 05.04.2006 - 118 C 595/05

    Schadensersatz wegen Annullierung eines Flugs

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    bb) Gegen eine Auslegung, nach der technische Defekte von vornherein als möglicher Entlastungsgrund ausscheiden (vgl. AG Bremen NZV 2007, 527, 528), könnte sprechen, dass die Regelung in Art. 5 Abs. 3 der Verordnung leer liefe, wenn nur solche Umstände zu einer Entlastung führen könnten, die von außen auf die Durchführung eines Flugs einwirken, weil insoweit dem Luftfahrtunternehmen keine Möglichkeit verbliebe, zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung solcher Umstände zu treffen, wie etwa in den Fällen politischer Instabilität oder mit der Durchführung des betreffenden Flugs nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen (vgl. Makiol, Anm. zu AG Köln ZLW 2007, 335, 336 f.).

    cc) Stellt man auf die in Erwägungsgrund 14 genannten unerwarteten Flugsicherheitsmängel ab, erscheint es nicht ausgeschlossen, dass auch technische Mängel eine Entlastung des Luftfahrtunternehmens rechtfertigen können (vgl. AG Köln RRa 2006, 275, 276).

    Jeder technische Mangel, der der sicheren Durchführung des Flugs entgegenstehe, solle daher das Luftfahrtunternehmen entlasten können, sofern er trotz regelmäßiger Wartung ein unerwarteter Mangel sei (Müller-Rostin, NZV 2007, 221, 224 f.; vgl. auch AG Köln, Urt. v. 31.7.2007 - 118 C 547/06, juris; Urt. v. 17.1.2007 - 118 C 473/06, juris; LG Köln, Urt. v. 29.4.2008 - 11 S 176/07; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 2.3.2007 - 31 C 3337/06; AG Köln RRa 2006, 275, 276 = ZLW 2007, 335 f.; zustimmend Makiol, ZLW 2007, 336 f.).

  • AG Köln, 17.01.2007 - 118 C 473/06
    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    Jeder technische Mangel, der der sicheren Durchführung des Flugs entgegenstehe, solle daher das Luftfahrtunternehmen entlasten können, sofern er trotz regelmäßiger Wartung ein unerwarteter Mangel sei (Müller-Rostin, NZV 2007, 221, 224 f.; vgl. auch AG Köln, Urt. v. 31.7.2007 - 118 C 547/06, juris; Urt. v. 17.1.2007 - 118 C 473/06, juris; LG Köln, Urt. v. 29.4.2008 - 11 S 176/07; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 2.3.2007 - 31 C 3337/06; AG Köln RRa 2006, 275, 276 = ZLW 2007, 335 f.; zustimmend Makiol, ZLW 2007, 336 f.).

    Ist Anknüpfungspunkt für eine Entlastung des ausführenden Luftfahrtunternehmens allein der bei zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbare technische Defekt, kann es dann nicht darauf ankommen, ob durch Vorhaltung eines Ersatzflugs oder die Möglichkeit einer Subcharter auch die Nichtdurchführung des Flugs hätte vermieden werden können und ob solche Maßnahmen zumutbar gewesen wären (vgl. AG Köln, Urt. v. 31.7.2007 - 118 C 547/06, juris; Urt. v. 17.1.2007 - 118 C 473/06, juris).

  • AG Köln, 31.07.2007 - 118 C 547/06
    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    Jeder technische Mangel, der der sicheren Durchführung des Flugs entgegenstehe, solle daher das Luftfahrtunternehmen entlasten können, sofern er trotz regelmäßiger Wartung ein unerwarteter Mangel sei (Müller-Rostin, NZV 2007, 221, 224 f.; vgl. auch AG Köln, Urt. v. 31.7.2007 - 118 C 547/06, juris; Urt. v. 17.1.2007 - 118 C 473/06, juris; LG Köln, Urt. v. 29.4.2008 - 11 S 176/07; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 2.3.2007 - 31 C 3337/06; AG Köln RRa 2006, 275, 276 = ZLW 2007, 335 f.; zustimmend Makiol, ZLW 2007, 336 f.).

    Ist Anknüpfungspunkt für eine Entlastung des ausführenden Luftfahrtunternehmens allein der bei zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbare technische Defekt, kann es dann nicht darauf ankommen, ob durch Vorhaltung eines Ersatzflugs oder die Möglichkeit einer Subcharter auch die Nichtdurchführung des Flugs hätte vermieden werden können und ob solche Maßnahmen zumutbar gewesen wären (vgl. AG Köln, Urt. v. 31.7.2007 - 118 C 547/06, juris; Urt. v. 17.1.2007 - 118 C 473/06, juris).

  • AG Bremen, 03.07.2007 - 4 C 393/06

    Ausfall der Lautsprecheranlage als zu einer Schadensersatzpflicht führender, die

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    bb) Gegen eine Auslegung, nach der technische Defekte von vornherein als möglicher Entlastungsgrund ausscheiden (vgl. AG Bremen NZV 2007, 527, 528), könnte sprechen, dass die Regelung in Art. 5 Abs. 3 der Verordnung leer liefe, wenn nur solche Umstände zu einer Entlastung führen könnten, die von außen auf die Durchführung eines Flugs einwirken, weil insoweit dem Luftfahrtunternehmen keine Möglichkeit verbliebe, zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung solcher Umstände zu treffen, wie etwa in den Fällen politischer Instabilität oder mit der Durchführung des betreffenden Flugs nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen (vgl. Makiol, Anm. zu AG Köln ZLW 2007, 335, 336 f.).

    Nach anderer Auffassung soll der Begriff die Sicherheit im Luftraum, also die Abwehr äußerer Gefahren im Luftverkehr betreffen (Gaedtke, Anm. zu AG Bremen NZV 2007, 527, 529).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    IV. Dass bei der Auslegung des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung die aufgezeigten Zweifel bestehen, zeigen auch die Vorabentscheidungsersuchen anderer Gerichte, die gegenwärtig beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängig sind (Rechtssache C-432/07 Böck u. Lepuschitz/Air France SA und Rechtssache C-549/07 Wallentin-Hermann/Alitalia, jeweils auf Vorlage des Handelsgerichts Wien).
  • LG Köln, 29.04.2008 - 11 S 176/07

    Zahlung einer Ausgleichszahlung durch das Luftfahrtunternehmen bei Annullierung

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    Jeder technische Mangel, der der sicheren Durchführung des Flugs entgegenstehe, solle daher das Luftfahrtunternehmen entlasten können, sofern er trotz regelmäßiger Wartung ein unerwarteter Mangel sei (Müller-Rostin, NZV 2007, 221, 224 f.; vgl. auch AG Köln, Urt. v. 31.7.2007 - 118 C 547/06, juris; Urt. v. 17.1.2007 - 118 C 473/06, juris; LG Köln, Urt. v. 29.4.2008 - 11 S 176/07; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 2.3.2007 - 31 C 3337/06; AG Köln RRa 2006, 275, 276 = ZLW 2007, 335 f.; zustimmend Makiol, ZLW 2007, 336 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 02.03.2007 - 31 C 3337/06

    Flugannullierung wegen eines defekten Generators - Entschädigungsanspruch?

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    Jeder technische Mangel, der der sicheren Durchführung des Flugs entgegenstehe, solle daher das Luftfahrtunternehmen entlasten können, sofern er trotz regelmäßiger Wartung ein unerwarteter Mangel sei (Müller-Rostin, NZV 2007, 221, 224 f.; vgl. auch AG Köln, Urt. v. 31.7.2007 - 118 C 547/06, juris; Urt. v. 17.1.2007 - 118 C 473/06, juris; LG Köln, Urt. v. 29.4.2008 - 11 S 176/07; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 2.3.2007 - 31 C 3337/06; AG Köln RRa 2006, 275, 276 = ZLW 2007, 335 f.; zustimmend Makiol, ZLW 2007, 336 f.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08
    Dabei ist die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts nicht so offenkundig, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bliebe (vgl. EuGH, Rechtssache C-283/81, Slg. 1982, 3415, NJW 1983, 1257, 1258 - CILFIT).
  • BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08

    Begriff der Annullierung eines Fluges

    Ein Revisionsverfahren wäre deshalb auszusetzen und gemäß Art. 234 EG eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einzuholen (vgl. zur Frage der Entlastung bei Vorliegen eines technischen Defekts Sen.Vorlagebeschl. v. 14.10.2008 - X ZR 35/08, zur Veröffentlichung in BGHR vorgesehen).
  • KG, 23.11.2009 - 20 U 62/08

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Umbuchung ohne Kenntnis des

    Zwar ist unklar, ob Anknüpfungspunkt für eine Entlastung des ausführenden Luftfahrtunternehmens allein der bei zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbare außergewöhnliche Umstand (Nebel oder Anordnungen der Flugsicherung) oder auch die Annullierung des Flugs ist (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 14.10.2008 - X ZR 35/08-, RRa 2009, 91).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2009 - 22 S 215/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Technische Probleme / "Außerordentlicher Umstand"

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 - Az.: X ZR 35/05 - (veröffentlich in NJW 2009, 360) dem Europäischen Gerichtshof unter anderem die Frage vorgelegt, ob ein technischer Defekt, auf den eine Annullierung zurückgeht, ein "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der EU-Verordnung Nr. 261/2004 sein kann.
  • AG Hannover, 22.09.2016 - 406 C 2140/16
    Zutreffend hat der BGH bereits im Jahr 2008 ausgeführt, dass es unerheblich wäre, ob auch die Annullierung im Sinne einer Außerbetriebsetzung des betroffenen Flugzeugs und die Streichung des Flugs wegen Fehlens einer Ersatzmaschine bei Ergreifen aller zumutbarer Maßnahmen vermieden worden wären, wenn es nur darauf ankäme, ob sich nur die außergewöhnlichen Umstände bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen (BGH RRa 2009, 91 f. Rdn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4763
OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07 (https://dejure.org/2008,4763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2008 - 20 U 70/07 (https://dejure.org/2008,4763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 20 U 70/07 (https://dejure.org/2008,4763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit hinsichtlich eines in einem Anwaltsprozess durch den Prozessbevollmächtigten geschlossenen Prozessvergleichs; Wirksamkeit eines Vergleichs über eine private Berufsunfähigkeitsrente

  • Judicialis

    BGB § 104; ; BGB § 105; ; BGB § 105 Abs. 2; ; BGB §§ 116 ff.; ; BGB § 119; ; BGB § 121; ; BGB § 138; ; BGB § 164; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 2; ; BGB § 779; ; ZPO § 303

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; BGB § 779; BGB § 138; BGB § 119
    Grundlage eines Abfindungsvergleichs ist eine Unsicherheit über die Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 104; BGB § 105 Abs. 2; BGB § 779
    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit hinsichtlich eines in einem Anwaltsprozess durch den Prozessbevollmächtigten geschlossenen Prozessvergleichs; Wirksamkeit eines Vergleichs über eine private Berufsunfähigkeitsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Streit um die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs und seine Prozess beendigende Wirkung

Verfahrensgang

  • LG Essen - 1 O 196/02
  • OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 193
  • VersR 2009, 532
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Diese Norm bezweckt den Schutz des Geschäftspartners (davor, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird, BGHZ 51, 141; BGHZ 38, 65) und nicht den Schutz des Vertretenen (LAG Hessen aaO).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 275/05

    Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Irrtums über einzelnen Positionen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Nicht erfasst ist der Sachverhalt, der vor dem Vergleich als streitig oder ungewiss angesehen wurde und Gegenstand der Streitbeilegung war (BGH NJW 2007, 838; BGH NJW 2003, 3193; BGH NJW-RR 1989, 1143).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02

    Rechtsstellung des Verletzten und der beteiligten Versicherungsträger nach einem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Nicht erfasst ist der Sachverhalt, der vor dem Vergleich als streitig oder ungewiss angesehen wurde und Gegenstand der Streitbeilegung war (BGH NJW 2007, 838; BGH NJW 2003, 3193; BGH NJW-RR 1989, 1143).
  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 272/98

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Wird der Vergleich als wirksam bewertet, so wird durch Endurteil ausgesprochen, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt/beendet ist (BGH NJW 1999, 2903; BGH NJW 1983, 996; BGH MDR 1996; 1286; OLG Köln, NJW-RR 1996, 637; OLG Oldenburg MDR 1997, 781).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Wird der Vergleich als wirksam bewertet, so wird durch Endurteil ausgesprochen, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt/beendet ist (BGH NJW 1999, 2903; BGH NJW 1983, 996; BGH MDR 1996; 1286; OLG Köln, NJW-RR 1996, 637; OLG Oldenburg MDR 1997, 781).
  • BGH, 02.07.1999 - V ZR 135/98

    Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Im allgemeinen verbietet es sich, einen Vergleich, selbst wenn ihn die begünstigte Partei mit nicht zu billigenden Mitteln herbeigeführt hat, als sittenwidrig zu behandeln, wenn er seinem Inhalt nach aus der Sicht beider Vertragsparteien bei Vergleichsabschluss als sachgerechte Bereinigung des Streitfalls erschien (BGH NJW 1999, 3113) Demzufolge ist das Prozessrisiko entscheidend zu berücksichtigen.
  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Diese Norm bezweckt den Schutz des Geschäftspartners (davor, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird, BGHZ 51, 141; BGHZ 38, 65) und nicht den Schutz des Vertretenen (LAG Hessen aaO).
  • BGH, 02.06.1989 - V ZR 316/87

    Wirksamkeit eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Nicht erfasst ist der Sachverhalt, der vor dem Vergleich als streitig oder ungewiss angesehen wurde und Gegenstand der Streitbeilegung war (BGH NJW 2007, 838; BGH NJW 2003, 3193; BGH NJW-RR 1989, 1143).
  • LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05

    Darlegungslast - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Geschäftsunfähigkeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Soweit Fragen der Geschäftsunfähigkeit (als Zustand, in dem eine Willenerklärung überhaupt nicht wirksam abgegeben werden kann) betroffen sind, so ist - nach allgemeinen Grundsätzen - auf die Person des Vertreters und nicht auf die Person des Vertretenen abzustellen (so auch LAG Hessen BeckRS 2007, 40542).
  • OLG Köln, 09.08.1995 - 19 W 30/95

    Streit über Verfahrensbeendigung durch Vergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07
    Wird der Vergleich als wirksam bewertet, so wird durch Endurteil ausgesprochen, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt/beendet ist (BGH NJW 1999, 2903; BGH NJW 1983, 996; BGH MDR 1996; 1286; OLG Köln, NJW-RR 1996, 637; OLG Oldenburg MDR 1997, 781).
  • OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 177/96

    Prozessbeendende Wirkung eines Vergleichs durch Fortsetzung des Verfahrens;

  • OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16

    Zur Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Im Anwaltsverfahren kommt es deshalb für einen wirksamen Vergleichsabschluss regelmäßig nicht darauf an, ob ein Beteiligter bei Vergleichsabschluss "vorübergehend geschäftsunfähig" war, vielmehr ist auf die Geschäftsfähigkeit/Verfahrensfähigkeit des Bevollmächtigten abzustellen (vgl. OLG Hamm MDR 2009, 193; OLGR Celle 2009, 830; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.5.2008 - 14 Sa 1265/07, Rn. 89 - recherchiert nach juris).
  • OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11

    Zustandekommen eines Vergleichs durch sofortige Annahme eines in mündlicher

    Der Senat hat in zulässiger Weise in Form eines Zwischenurteils nach § 303 ZPO entschieden (s. o. 1., vgl. auch OLG Hamm, VersR 2009, 532).
  • OLG Dresden, 23.05.2017 - 4 U 1524/16

    Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleichs mit einem Haftpflichtversicherer

    Maßgeblich ist, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Vergleichsabschluss eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalles gegenseitig nachgegeben haben (vgl. dazu BGH, U.v.02.07.1999, V ZR 135/98 juris Rn. 8; OLG Brandenburg vom 18.07.2007 - 4 U 88/01, juris, Rn. 48 ff.; OLG Hamm, U.v.22.10.2008, 20 U 70/07, juris Rz. 29 ; OLG Düsseldorf, U.v.12.04.2011, 23 U 67/10, juris Rn. 76).

    Sie muss auch berücksichtigen, dass sie nichts erhalten würde, wenn sie den Prozess verliert (OLG Hamm, U.v.22.10.2001, 20 U 70/07, juris Rz.29).

  • OLG Hamm, 07.05.2021 - 9 U 62/18

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung;

    Wird der Vergleich als wirksam bewertet, so wird durch Endurteil ausgesprochen, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt/beendet ist (BGH vom 29.07.1999 - III ZR 272/98 - juris, NJW 1999, 2903; OLG Hamm vom 22.10.2008 - 20 U 70/07 - juris, MDR 2009, 193; OLG Celle vom 05.08.2009 - 14 U 37/09 - juris).
  • LG Bielefeld, 19.01.2011 - 8 O 525/98

    Beurteilung der Wirksamkeit eines mit Beschluss festgestellten Prozessvergleichs

    (OLG Hamm, Urteil vom 22.10.2008, 20 U 70/07).

    Beschluss vom 18.09.1996, VIII ZB 28/96; OLG Oldenburg, Urteil vom 25.03.1997, 5 U 177/96; OLG Hamm, Urteil vorn 22.10.2008, 20 U 70/07, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 9 U 38/15

    Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs

    Maßgeblich ist, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Vergleichsabschluss eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalles gegenseitig nachgegeben haben (vgl. dazu BGH, NJW 1999, 3113, dort Rn. 8; OLG Brandenburg v. 18.07.2007 - 4 U 88/01, zitiert nach juris, dort Rn. 48 ff.; OLG Hamm, MDR 2009, 193, Rn. 29 bei juris; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 106, Rn. 76).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.2009 - L 3 R 136/09
    Der Bevollmächtigte ist Vertreter des Beteiligten, gibt gegenüber dem Gericht aber eigene Willenserklärungen ab (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 20 U 70/07 - MDR 2009, 193, 194).
  • BSG, 09.05.2016 - B 2 U 34/16 B
    S 20 U 70/07 (SG Lübeck).
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